Das gute Recht auf Reisen

Unzufrieden mit den gebuchten Reisen?

Wer hat nicht schon einmal davon gehört, dass Urlauber vollkommen unzufrieden waren mit der Unterkunft oder den örtlichen Gegebenheiten im Urlaubsland? Dem kann man als Tourist entgegenstehen, indem man sich vorher schon ein wenig darüber informiert, welches Recht man in welchem Falle hat.

Wenn zum Beispiel das Hotel im Türkei-Urlaub nicht den im Katalog angegebenen Kriterien entspricht, kann der Urlauber sein Recht gelten machen. Dies ist nicht nur in der Türkei so, nein, auch in jedem anderen beliebigen Urlaubsort müssen die Hotels und Ferienhäuser dem annähernd entsprechen, wie es im Reisekatalog der Touristikbüros oder der Online-Reisebüros angegeben ist.

Ab wann gibt es Schadenersatz?

Zwar darf der Urlauber nicht meckern – oder gar Schadensersatzansprüche gelten machen, wenn gerade kurzfristig Umbauarbeiten am Hotel nötig waren, da diese zu einem Umstand gehören, der nicht vorhersehbar war zum Zeitpunkt des Katalogdrucks oder des Angebots, jedoch hat er aber ein Recht auf die Rückerstattung eines Teils des Reisepreises, wenn im Angebot deutlich hervor geht, dass das Hotel direkt an den Strand grenzt, der Urlauber aber von seiner Pension oder seiner Ferienwohnung mehrere hundert Meter laufen muss.

Auf die genau Beschreibung der Leistung achten

Gerade Reisen in die südlichen Länder sind hier etwas mit Vorsicht zu genießen. Den idealsten Urlaub kann man dann genießen, wenn man sich vorab genau erkundigt über alle zweideutigen Angaben aus dem Angebot. Wenn zum Beispiel im Angebot vermerkt ist, dass das Hotel in Kroatien nahe dem Strand liegt, sollte der Urlauber vorab nachfragen, wie weit es zum Strand zu gehen ist, und ob es sich um Sandstrand oder Felsenküste handelt.

Ist das Malheur nun schon einmal passiert, dass man mit seinem Hotel so gar nicht zufrieden ist, und das kann durchaus bei einer Motorradreise Amerika genau so vorkommen wie in der wie bei einem Wellnessurlaub in der Tschechei, dann kann man selbst versuchen, vom Touristikbüro eine Rückerstattung zu bekommen. Sollten hier alle Stricke reißen, und der Versuch auf eigene Faust nichts bringen, dann bleibt oft nur der Gang zum Rechtsanwalt.

Im Problemfall Reiseleitung vor Ort kontaktieren

Daher ist ganz wichtig und auf allen Reisen … immer vorab abklären, wenn es Unstimmigkeiten und Fragen geben sollte, oder dann – im Falle eines eintretenden Problems – direkt vor Ort mit einer Reiseleitung zu verhandeln. Eine gute Hilfe bei der Nachforschung, wie gut das gebuchte Hotel wirklich ist, gibt das Internet. Zahlreiche Hotelbewertungen können in der Regel als zuverlässige Stütze angesehen werden. Auch die Buchung bei einem Online-Anbieter, der sich im Internet einen Namen gemacht hat, ist in der Regel mehr als Zuverlässig, was die Angaben und die Tatsachen anbelangt.